Satzung

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§ 8   Schlussbestimmungen

8.1     Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen an die Stadt Hammelburg, die es im Sinne des Vereinszweckes zu verwenden hat.

8.2     Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2007 hat eine Geschäftsordnung für den Verein beschlossen.
          Diese regelt insbesondere
          - die Aufgaben innerhalb des Vorstandes und der Ausschüsse,
          - einzelne Bestimmungen über Verfügungsmittel und Spenden,
          - Ausführungen zum Wahlmodus der Organe des Vereins,
          - weitere Einzelheiten zu Mitgliedschaft / Ehrenmitgliedschaft,
          - Ausführungen zu Unterlagen / Chronik des Vereins, sowie
          - Grundsätze zur Nutzung von Eigentum des Vereins durch Dritte
          Änderungen der Geschäftsordnung werden im Vorstand beschlossen.


§ 9   Inkrafttreten der Satzung

Diese Neufassung der Satzung wird durch die Mitgliederversammlung vom 19.11.08 beschlossen. Sie tritt in Kraft nach Eintrag in das Vereinsregister.

__________________________                                                                ______________________________
         Erich Hutzelmann                                                                                                 Elfriede Böck
            Vorsitzender                                                                                                    Geschäftsführer

Termine

des Förderkreises, des Museums und der Inselnutzung

Ausstellung

Die unterfränkische Landschaft im Stil des Impressionismus

foto knobelVom Donnerstag, 07. März bis So. 28. April 2024 zu den

Öffnungszeiten des Museums.

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