§ 4 Rechte der Mitglieder
4.1 Die Mitglieder sind berechtigt
4.1.1 zur Teilnahme bei der Mitgliederversammlung sowie zur Stellung von Anträgen,
4.1.2 zum freien Eintritt in das Museum sowie zu besonderen Veranstaltungen / Ausstellungen im Stadtmuseum oder auf der Museumsinsel, sowie
4.1.3 zum Bezug von Veröffentlichungen des Vereins zu Vorzugspreisen.
4.2. Stimmrecht bei Abstimmungen haben nur ordentliche Mitglieder.