Seite 6 von 9
§ 5 Pflichten der Mitglieder
.
5.1 Die Mitglieder sind verpflichtet
5.1.1 zur Beachtung der vom Verein erlassenen Satzung und Beschlüsse sowie
5.1.2 zur Zahlung der Mitglieds- bzw. Förderbeiträge.
5.2 Das Stimmrecht kann erst nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages ausgeübt werden.