Logo web 150   Förderkreis Stadtmuseum und Denkmalpflege e. V.

Satzung

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§ 4   Rechte der Mitglieder
 
4.1     Die Mitglieder sind berechtigt
4.1.1  zur Teilnahme bei der Mitgliederversammlung sowie zur Stellung von Anträgen,
4.1.2  zum freien Eintritt in das Museum sowie zu besonderen Veranstaltungen / Ausstellungen im Stadtmuseum oder auf der Museumsinsel, sowie
4.1.3  zum Bezug von Veröffentlichungen des Vereins zu Vorzugspreisen.

4.2.    Stimmrecht bei Abstimmungen haben nur ordentliche Mitglieder.